Verein
Mitgliedschaft
Familien Mitgliedschaften
Mitgliedsbeitrag | |
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1. Mitglied* | 320 € |
2. Mitglied* | 240 € |
1. Kind | 115 € |
ab dem 2. Kind | 0 € |
Mitgliedschaften Alleinerziehend
Mitgliedsbeitrag | |
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1. Mitglied* | 320 € |
1. Kind | 115 € |
2. Kind | 50 € |
ab 3. Kind | 0 € |
Einzelmitgliedschaften
Mitgliedsbeitrag | |
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Einzelmitglied ab 18 Jahren* | 320 € |
Kind / Jugendlicher 10 - 17 Jahre | 160 € |
Kind bis 9 Jahre | 100 € |
Auszubildende/r / Studenten/in (bis 28 Jahre)** | 160 € |
Inaktives Mitglied | 51 € |
* Verzehrbons
Für erwachsene Vollmitglieder wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag ein Verzehrbon im Wert von 50€ beim Einzug der Mitgliedsbeiträge in Rechnung gestellt. Die Verzehrbons werden in der Gastronomie hinterlegt. Nach dem Verzehr Speisen oder Getränken muss der konsumierte Wert gegengekennzeichnet werden. Die Verzehrbons gelten jeweils für ein Jahr vom 01.04. bis 31.03. des Folgejahres.
** Vergünstigte Mitgliederbeiträge können nur gewährt werden nach Vorlage der Berechtigung in Form von Schüler-, Studentenausweis bzw. Ausbildungsnachweis.
Gebühr für die Ausstellung eines neuen Mitgliedsausweises nach Verlust: 3,- €
Beendigung der Mitgliedschaft
(Auszug aus der Vereinssatzung, § 10)
" ... Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erfolgen. Diese Erklärung muss bis spätestens 15.11. des laufenden Jahres dem Vorstand vorliegen. Der Austritt wird dem Austretenden schriftlich seitens des Vereins bestätigt."
Haben Sie Interesse und sind noch unentschlossen? Testen Sie unsere Anlage:
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Pandemien
Haben Vereinsmitglieder aufgrund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot auf Grund von Pandemien wie Corona stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?
Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.