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Neue Coronaschutzverordnung ab 24.11.

Aktualisiert: 17. Jan. 2022

Hallo in die Runde,

ihr habt es bestimmt alle schon gehört?


Ab morgen gilt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW, die die Einführung der 2G-Regel im Kultur- und Freizeitbereich beinhaltet. Diese betrifft also auch unseren Hallenbetrieb.

D.h., dass ab dem 24.11.2021 dann auch die 2G-Regel für alle bei der Nutzung unserer Halle gilt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G ausgenommen.

Bitte beachtet diese Neuregelung und bleibt gesund!





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